Endbenutzervertrag für Horoskop 5.0

Bezeichnung des Programms: Horoskop 5.0

Erhältliche Varianten des Programms: „Grundversion“ und „Vollversion“


Verkäufer, Rechtsinhaber und Vertragspartner ist die Döbereiner & Bertrand GbR


Das vom Käufer erworbene Programmpaket enthält die von ihm bestellte Variante von Horoskop 5.0 auf einem Datenträger. Das Programm ist urheberrechtlich geschützt.

Mit dem Erwerb des Programmpakets räumt der Rechtsinhaber dem Käufer das Recht ein, das Programm unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.

Erwirbt der Käufer zugleich einen Computer, in dem das oben bezeichnete Programm vorinstalliert ist, gelten die Nutzungsbedingungen für die vorinstallierte Kopie des Programms entsprechend.


Der Vertrag tritt mit der Zustellung des Programmpaketes in Kraft.

§ 1 Nutzungsumfang

(1) Der Käufer hat das Recht, das Programm zur gleichen Zeit nur auf einem Computer zu nutzen. Auf welchem Computer die Nutzung erfolgt, ist dem Käufer freigestellt. Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Der Käufer ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms auszuführen.

(2) In Erweiterung von Abs. (1) darf der Nutzer das Programm auf bis zu zwei weiteren Computern nutzen, sofern dies ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht und alle Computer, auf denen das Programm genutzt wird, sein privates Eigentum sind. Eine gleichzeitige Nutzung des Programms durch verschiedene Personen auf verschiedenen Computern ist ausgeschlossen.

(3) Das Programm darf geändert oder bearbeitet werden, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Benutzung, zur Verbindung des Programms mit anderen Programmen und zur Fehlerkorrektur geboten ist. Im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen.

(4) Eine Rückübersetzung des Programmcodes (Dekompilierung) ist nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gemäß § 69e UrhG zulässig. Weitergehende Rückübersetzungen sind ausgeschlossen.

(5) Der Käufer ist berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung des Programms erforderlich ist. Sofern das Programm mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet ist, erhält der Kunde im Falle einer Beschädigung des gelieferten Programms vom Verkäufer eine Ersatzkopie gegen Rückgabe des als Teil des Programmpakets gelieferten Datenträgers.

§ 2 Weitergabe des Programmpakets

(1) Der Käufer ist berechtigt, das Programmpaket im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien oder Teilkopien des Programms und auch nicht auf die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien.

(2) Mit der Weitergabe des Programmpakets geht die Berechtigung zur Nutzung gemäß § 1 auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Käufers tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Käufers zur Nutzung gemäß § 1.

(3) Mit der Weitergabe hat der Käufer alle Kopien und Teilkopien des Programms sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien oder Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien.

(4) Abs. (1) bis (3) gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen Überlassung besteht. Die Vermietung des Programmpakets oder von Teilen desselben ist ausgeschlossen.

§ 3 Weitergabe durch nachfolgende Nutzer

Für die Weitergabe des Programmpakets durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers. § 2 gilt sinngemäß.

§ 4 Andere Rechte

(1) Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programmpakets bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Käufer noch nachfolgende Nutzer das Recht, das Programm und/oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen desselben zur gleichen Zeit auf mehr als einem Computer zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke des Programmpakets in seiner Originalfassung oder in abgeänderten oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Käufers an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung des obenbezeichneten Programms entwickelt oder betrieben werden, und an allen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung des Programms erhalten werden.

(2) Nach Verfügbarkeit einer neuen Version des Programms hat der Käufer das Recht, das Programmpaket gegen ein entsprechendes Programmpaket der neuen Version zu einem vom Verkäufer listenmäßig angegebenen Upgrade-Preis umzutauschen. Dem Umtausch unterliegt das Programmpaket als Ganzes, wie es vom Käufer erworben wurde. Am Tag des Umtausch erlischt die Berechtigung des Käufers zur Nutzung gemäß § 1. Die Verpflichtung zur Löschung und Vernichtung gemäß § 2 (3) gilt sinngemäß.

§ 5 Gewährleistung

(1) Es wird darauf hingewiesen, daß es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, daß sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Verkäufer leistet Gewähr, daß das Programm zur Verwendung im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung geeignet ist.

(2) Der Verkäufer gewährleistet, daß das Originalprogramm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon sind vorinstallierte Programme.

(3) Erweist sich als ein Programmpaket zur Verwendung im Sinne von Abs. (1) als nicht geeignet oder im Sinne von Abs. (2) als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer zweijährigen Gewährleistungsfrist, die mit der Auslieferung des Programmpakets an den Käufer beginnt, eine Rücknahme durch den Verkäufer und ein Austausch gegen ein neues Programmpaket gleichen Titels. Erweist sich auch dieses zur Verwendung im Sinne von Abs. (1) als nicht geeignet oder im Sinne von Abs. (2) als fehlerhaft und es gelingt dem Rechtsinhaber nicht, die Verwendbarkeit mit angemessenen Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes herzustellen, hat der Käufer oder Nutzer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe des Programmpakets und Rückerstattung des Kaufpreises. § 2 Abs. (2) und (3) finden entsprechend Anwendung.

(4) Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, daß das Programm den speziellen Anforderungen des Käufers oder Nutzers genügt. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keine Gewährleistung für gemäß § 1 Abs. (3) geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms, soweit nicht nachgewiesen wird, daß vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder den Bearbeitungen stehen.

§ 6 Haftung

(1) Der Verkäufer und der Rechtsinhaber haften unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch von ihnen zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Verkäufer und der Rechtsinhaber bei Vertragsschluß aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mußte.

(2) Die in Abs. (1) genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

§ 7 Widerrufsrecht

(1) Der Käufer hat das Recht, den Kauf binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen durch Rücksendung der Ware oder schriftlich zu widerrufen. Nach Rücksendung der Ware erhält er den Kaufpreis erstattet.

(2) Das Widerrufsrecht nach Abs. (1) verfällt nach BGB §312d (4) bei Entsiegelung des Datenträgers.